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Ich freue mich, die Howler-Leser über den LegalEase-Artikel vom März 2021 zu informieren. Digitale Nomaden in Costa Rica willkommen. Die Regierung von Costa Rica hat das Gesetz Nr. 10008 „Gesetz zur Anziehung von Arbeitnehmern und entfernten Anbietern internationaler Dienste“, bekannt als das Gesetz über digitale Nomaden, unterzeichnet.  

Dies bringt aufregende Neuigkeiten für diejenigen, die in Costa Rica leben und gleichzeitig aus der Ferne arbeiten möchten. Wie wir wissen, sind viele Unternehmen aufgrund von COVID-19 auf ein Remote-Arbeitsmodell umgestiegen. Dieser Wandel in der traditionellen Arbeitsumgebung hat Tausenden von Mitarbeitern die Tür geöffnet, digitale Nomaden zu werden und überall zu leben, wo sie möchten.

Gesetz Nr. 10008 schafft eine besondere Kategorie, die es ausländischen Arbeitnehmern ermöglicht, von Costa Rica aus zu arbeiten.

„In der aktuellen Situation, in der die Erholung des Tourismus bis zu drei weitere Jahre andauern könnte, bevor die Nachfrage vor der Pandemie wieder ansteigt, ist das Segment der digitalen Nomaden der Schlüssel zur Erholung des Sektors“, sagte Gustavo Segura, Tourismusminister.

Die Anforderungen gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 10008 sind wie folgt:

  1. Erhalten Sie eine stabile monatliche Zahlung, ein festes Einkommen oder eine durchschnittliches monatliches Einkommen, im letzten Jahr, in einer Höhe gleich oder größer als 3,000 USD oder sein Äquivalent. Wenn der Antragsteller entscheidet, dass auch seine Familienangehörigen die Leistungen erhalten, beträgt das Mindesteinkommen 4,000 USD. Der Einkommensnachweis kann durch Kontoauszüge erbracht werden, die das Mindesteinkommen belegen, oder auf andere Weise, die in den Vorschriften dieses Gesetzes angegeben wird.
  2. Erhalten Krankenversicherung die den Antragsteller für die gesamte Dauer seines Aufenthalts im Land abdeckt. Die gesamte Familie muss auch erfasst werden, wenn sie die Aufnahme als Begünstigte beantragt.
  3. Einmalige Zahlung für die Gewährung eines Ausländervisum als ein Arbeiter oder Remote Service Provider. Die Höhe wird durch Verordnungen der Generaldirektion für Migration und Ausländer bestimmt.
  4. Jede andere Anforderung von der Allgemeines Migrationsgesetz und Einwanderungsgesetz Nr. 8764.
  5. Alle erhaltenen Zahlungen oder Arbeitslöhne müssen aus dem Ausland kommen. Daher können die Begünstigten keine Arbeiten oder Dienstleistungen ausführen, die im Inland bezahlt werden (Artikel 14). 

 

Gemäß dem neuen Gesetz erhalten qualifizierte Telearbeiter die folgenden Vorteile:

  1. Einwanderungsstatus: Begünstigten wird die Kategorie Nichtansässige, Unterkategorie „Arbeiter oder Remote-Dienstleister“ gewährt. Die Zuwanderungsbeihilfe wird für ein Jahr gewährt und kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Um diese Verlängerung zu genehmigen, muss sich der Begünstigte während des ursprünglich gewährten Jahres mindestens 180 Tage aufgehalten haben. (Artikel 15).
  2. Einkommenssteuer: Vollständige Befreiung von der Einkommensteuer, wie in Titel I des Einkommensteuergesetzes Nr. 7092 vom 21. April 1988 und seinen Änderungen definiert. In keinem Fall gelten die Begünstigten für Steuerzwecke als gewöhnliche Einwohner des Landes, noch werden die Einkünfte, die sie aus dem Ausland bezogen haben, aus costaricanischer Quelle betrachtet (Artikel 16).
  3. Import von Geräten: Von der Zahlung aller Steuern auf die Einfuhr grundlegender Computer-, Telekommunikations- oder ähnlicher persönlicher Geräte befreit, die zur Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten oder der Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlich sind, solange sie die Verhältnismäßigkeitsvorschriften einhalten, die von der Nationale Zolldirektion des Finanzministeriums (Artikel 17).
  4. Führerscheine: Der im Herkunftsland des Begünstigten ausgestellte Führerschein ist für die Fahrt in Costa Rica gültig (Artikel 19).
     
  5. Eröffnung von Bankkonten: Die Begünstigten können bei den Banken des nationalen Bankensystems Sparkonten eröffnen, die dem geltenden Rechtsrahmen gegen Geldwäsche (Artikel 20) entsprechen.

Dieses Gesetz wartet auf seine Anwendung und wird voraussichtlich im Oktober 2021 veröffentlicht.

Bei Fragen zum Immobilien-, Aufenthalts- oder Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter info@gmattorneyscr.com

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