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Behalte ich die bestehende Gesellschaft oder gründe ich eine neue?

Die meisten Unternehmen in Costa Rica werden von einer gesetzlich eingetragenen Kapitalgesellschaft geführt. Eine der ersten Entscheidungen, die beim Erwerb eines bestehenden Unternehmens getroffen werden müssen, besteht darin, ob die Aktien des bestehenden Unternehmens gekauft und behalten werden sollen oder ob nur die Vermögenswerte erworben und in ein neues Unternehmen übertragen werden sollen. Durch die Übernahme des bestehenden Unternehmens riskiert ein Käufer den Erwerb von Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten, die nicht in den Unternehmensbüchern aufgeführt sind und möglicherweise bei der Due-Diligence-Prüfung nicht entdeckt werden.

Auch wenn Sie möglicherweise keine persönliche Verantwortung tragen, könnte Ihre Investition gefährdet sein.

Wenn Sie sich für den Erwerb des bestehenden Unternehmens entscheiden, kann durch die Aufnahme bestimmter Klauseln in den Kaufangebotsvertrag und anschließend in die Abschlussdokumente ein gewisser Schutz geboten werden.* Der Verkäufer kann außerdem aufgefordert werden, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, um die vollständige Offenlegung aller Verbindlichkeiten des Unternehmens zu gewährleisten, und außerdem Garantien und Erklärungen zum guten Ruf des Unternehmens und seiner Vermögenswerte abzugeben.

Wenn Sie sich bei der Gründung eines neuen Unternehmens dafür entscheiden, nur die Vermögenswerte des Unternehmens – und nicht das Unternehmen selbst – zu erwerben, müssen alle Genehmigungen, Lizenzen, Bankkonten und Pachtverträge im Zusammenhang mit dem bestehenden Unternehmen im Namen des neuen Unternehmens erneut beantragt werden. Dieser Vorgang kann vier bis sechs Wochen dauern. Um diese Verzögerung zu vermeiden, kaufen die meisten Menschen die Aktien und Vermögenswerte des Unternehmens und sind sich der damit verbundenen Risiken und/oder potenziellen Verbindlichkeiten bewusst. Sie können den Kauf der „Handelsniederlassung“ auf der Grundlage des in den Abschnitten 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 499 des Handelsgesetzbuchs festgelegten Prozesses beschleunigen.

In diesem Fall könnte der Käufer rechtliche Schritte einleiten, wenn nachgewiesen wird, dass der Verkäufer relevante oder wichtige Informationen verschwiegen hat und/oder in böser Absicht gehandelt hat.