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Der Steuersatz wird im Laufe der Zeit schrittweise wieder eingeführt. 

Text auf Spanisch, Fortsetzung

 

Die Regierung Costa Ricas stellt sich weiterhin auf die finanziellen Auswirkungen von COVID-19 ein. Um die künftigen Touristenausgaben anzukurbeln, während das Land schrittweise wieder für ausländische Besucher geöffnet wird, wurde am 19. August 2020 das Gesetz Nr. 9882 in „La Gaceta“ veröffentlicht. 

 

Das Gesetz 9882 ändert die ersten beiden Absätze des Übergangsgesetzes IX des Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Finanzen, Gesetz 9635. Es bezieht sich auf die Mehrwertsteuer (MwSt.), die auf touristische Dienstleistungen erhoben werden muss, die von Personen erbracht werden, die ordnungsgemäß im costa-ricanischen Tourismusinstitut (ICT) eingetragen sind.

 

Dieses Gesetz sieht schrittweise Anpassungen der erforderlichen Mehrwertsteuerzahlungsbeträge vor, die letztendlich die gesunkenen Einnahmen der Tourismusdienstleister widerspiegeln. Obwohl der Tourismussektor dadurch nicht auf unbestimmte Zeit von der Mehrwertsteuer befreit wird, wird der Steuersatz schrittweise über einen bestimmten Zeitraum wie folgt wieder eingeführt:

  1. 1. Juli 2020 bis einschließlich 30. Juni 2021 – vollständig befreiter Satz von 0 % Mehrwertsteuer
  2. 1. Juli 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022 – Satz von 4 % Mehrwertsteuer
  3. 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2023 – Satz von 8 % Mehrwertsteuer
  4. Ab 1. Juli 2023 (für alle Tourismusdienstleistungen) – vollständig auf den vorherigen allgemeinen Satz von 13 % Mehrwertsteuer zurückgesetzt

 

Darüber hinaus wird Artikel 26 des Gesetzes 9635 ein letzter Absatz hinzugefügt: Stärkung der öffentlichen Finanzen, wie folgt:

 

„Artikel 26 – Steuergutschrift für Geschäfte, für die ein ermäßigter Steuersatz gilt:

"... 

In allen in Artikel 11 Absatz 1 genannten Fällen internationaler Luftverkehrsdienstleistungen hat der Steuerpflichtige Anspruch auf eine volle Steuergutschrift beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung zu einem ermäßigten Satz.“

 

Wenn Sie ein Tourismusdienstleistungsunternehmen betreiben und weitere Einzelheiten oder Beratung zu dieser hilfreichen Mehrwertsteueränderung wünschen, stehen wir Ihnen unter zur Verfügung info@gmattorneyscr.com

 

SPANISCHER ARTIKEL 

 

Law 9882

Ley De Atención Al Sector Turismo Debido A La Emergencia Nacional Por Covid-19, Mediate La Modificación Al Transitorio ix De La Ley De Fortalecimiento De Las Finanzas Públicas, Ley N.º 9635 vom 3. Dezember 2019

 

Datum der Genehmigung

 

La Ley wurde am 29. Juli in der zweiten Debatte von der Asamblea Legislativa genehmigt. Veröffentlicht im offiziellen Diario La Gaceta Nr. 207, am 19. August 2020. 

 

Ziel

 

Änderung der ersten beiden Abschnitte des IX. Übergangsgesetzes, Gesetz der Fortalecimiento de las Finanzas Públicas, Gesetz Nr. 9635, 3. Dezember 2019, aufgrund der Bezugnahme auf die Behandlung des Impuesto al Valor Agregado, IVA, das heißt Um die touristischen Dienstleistungen für diejenigen zu besuchen, die unbedingt vor dem Instituto Costarricense de Turismo (ICT) angemeldet waren, wurde das Unternehmen aufgrund der in der Übergangsfrist angegebenen Angabe schrittweise auf den Wert des Tarifs festgelegt, der mit einem Jahr begonnen hatte Insgesamt sind es bis zu 13 % seit dem letzten Jahr der Vigencia de la Ley.

 

Außerdem wurde in Artikel 26 der Ley de Fortalecimiento de las Finanzas Públicas, Ley 9635, ein abschließender Abschnitt hinzugefügt, der darauf hindeutet: In allen Fällen von „Dienstleistungen im internationalen Luftverkehr“ beantragt der Mitwirkende einen Antrag auf eine Steuervollmacht beim Geschäfts- und Dienstleistungskaufmann ios vinculados con la prestación del servicio con tarifa reducida.

 

Das Motiv dieser Änderung ist es, den Verbrauch von touristischen Produkten in der Zukunft aufgrund der nationalen und weltweiten Tourismuskrise zu steigern, die aus der Krise der weltweiten Gesundheitsfürsorge aufgrund der Covid-19-Pandemie hervorgegangen ist.

 

Die Gebühr für die IVA-Zahlung wurde nicht auf unbestimmte Zeit erhoben, da die Anlage nach und nach erfolgt:

  1. Der Betrag beträgt 100 % der Mehrwertsteuer für die Dauer des Kaufs vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 30. Juni 2021.
  2. Tarif von 4 % IVA vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022.
  3. Tarif von 8 % IVA vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2023.
  4.  Ab dem 1. Juli 2023 wurden alle diese Dienstleistungen mit dem allgemeinen Tarif (13 %) der IVA in Ley 9635, Fortalecimiento de las Financialas Públicas, belastet. 

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