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NIn Kürze werden neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten, um die Anforderungen des Nationalen Technischen Umweltsekretariats (SETENA) Costa Ricas für neue Projekte, Unternehmen und umweltfreundliche private Entwicklungen zu vereinfachen.

Am 8. Februar 2023 hat die Exekutive der Regierung von Costa Rica ein neues Dekret der Allgemeinen Vorschriften für die Umweltbewertung, -kontrolle und -überwachung bekannt gegeben und unterzeichnet. Es tritt im August in Kraft, vier Monate nach der Veröffentlichung am 19. April in der offiziellen Zeitung Die Gazette.

Die neue Verordnung definiert alle allgemeinen Anforderungen und Verfahren zur Bestimmung der Umweltverträglichkeit von Aktivitäten, Entwicklungen oder Projekten, die sich gesetzlich auf Elemente der Umwelt auswirken können. Darüber hinaus werden alle vorbeugenden Maßnahmen festgelegt, die Projektentwickler je nach Auswirkung umsetzen müssen.

Franz Tattenbach Capra, Minister für Umwelt und Energie, erklärte: „Mit der neuen Verordnung soll eine stärkere Präsenz von SETENA vor Ort sichergestellt werden, um die Einhaltung der Umweltverpflichtungen zu überprüfen. Das Land fordert die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und deren rationelle und nachhaltige Nutzung. Dennoch muss es auch die notwendigen Leitlinien festlegen, um zur Investitions- und Beschäftigungsschaffung für die wirtschaftliche Reaktivierung beizutragen.“

Was ist das D2-Formular und wann gilt es?

Derzeit erteilt SETENA Umweltverträglichkeitsgenehmigungen in Costa Rica. Das Formular D2 ist für alle Projekte erforderlich, die im Bebauungsplan für ihre gewerbliche Tätigkeit vorgesehen sind, unabhängig davon, ob es sich um landwirtschaftliche, industrielle oder bauliche Projekte handelt. Abhängig von den Umweltauswirkungen des Projekts muss das D2-Formular ausgefüllt werden. Dazu gehören Projekte mit geringer Umweltbelastung, die in die Kategorien C und B2 fallen.

Neue Richtlinie

Nach Angaben der Regierung hat SETENA allein im letzten Jahr 1,644 D2-Dateien verarbeitet. Durch die neue Richtlinien- und Verordnungsreform wird die Doppelung von Anforderungen auf institutioneller Ebene beseitigt. Der Bürokratie- und Genehmigungsprozess wird für neue Projekte, Unternehmen und private Entwicklungen mit geringen Auswirkungen vereinfacht.

Zu den Begünstigten der neuen Richtlinie zählen alle Verbesserungs-, Reparatur- und Wiederaufbauprojekte, die von öffentlichen oder privaten Infrastrukturentwicklern durchgeführt werden. Sie benötigen nicht mehr grünes Licht von SETENA für die Umweltverträglichkeit eines Projekts, wenn sie die in der Verordnung festgelegten Parameter einhalten.

Die neue Reform besagt eindeutig, dass nur Projekte mit geringen Auswirkungen von der Einreichung des D2-Formulars ausgenommen werden. Daher ist eine ausreichende rechtlich-technische Umweltunterstützung erforderlich, um die Durchführbarkeit oder Befreiung der Einreichung des D2-Formulars vor der Einreichung von SETENA-Anträgen festzustellen.

Relevante Änderungen in der neuen Verordnung:

Vereinfachung der Abläufe und Reduzierung der Anforderungen an den Projektentwickler.

Größeres Gewicht auf ein Umweltverfolgungs- und Überwachungsmodell und die ökologischen Fragilitätsbedingungen der Projektgebiete.

Kostenreduzierung um bis zu 50 % bei Umweltverträglichkeitsstudien für PYMES.

Reduzierte Prüfungsfristen für alle Formulare und Bewertungsinstrumente seitens der Verwaltung.

Für alle in der öffentlichen oder privaten Infrastruktur durchgeführten Verbesserungs-, Reparatur- und Wiederaufbauarbeiten oder -projekte ist keine Umweltverträglichkeit erforderlich.

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