Von Manfred Peters, GM Rechtsanwälte
Besitzen Sie eine Eigentumswohnung in Costa Rica? Dann haben wir gute Neuigkeiten, die die Verwaltung Ihrer Immobilie deutlich vereinfachen könnten. Eine kürzlich erfolgte Gesetzesreform erlaubt es nun, ordentliche und außerordentliche Eigentümerversammlungen virtuell abzuhalten. So können Eigentümer flexibel teilnehmen, egal wo auf der Welt sie sich befinden.
Bis vor Kurzem erlaubte das costa-ricanische Wohnungseigentumsgesetz (Gesetz Nr. 7933) virtuelle Versammlungen nicht eindeutig. Die Satzung jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) musste entsprechend angepasst werden. Dies führte häufig zu Unsicherheit bei Hausverwaltern und Eigentümern, die per Fernzugriff abstimmen oder wichtige Entscheidungen treffen wollten. Das neue Gesetz Nr. 10746 vom 25. September 2025 hat diese Probleme nun offiziell behoben. WEG-Versammlungen können nun online/virtuell mit der gleichen Rechtsgültigkeit wie Präsenzversammlungen stattfinden.
Im Zuge der Reform wurden die Paragraphen 24 und 25 des Wohnungseigentumsgesetzes aktualisiert, um virtuelle Eigentümerversammlungen zu ermöglichen und die Teilnahme- und Technologieanforderungen festzulegen. Die Einladung zur Versammlung muss klar darauf hinweisen, dass sie virtuell stattfindet, und detaillierte Anweisungen zur Teilnahme und Akkreditierung enthalten. Die verwendete Technologieplattform muss eine Echtzeit-Zwei-Wege-Kommunikation ermöglichen – das heißt, die Eigentümer müssen sich während der Sitzung sehen, hören und miteinander interagieren können. Darüber hinaus kann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – unabhängig davon, ob sie virtuell oder in Präsenz stattfindet – vom Verwalter oder den Eigentümern, die mindestens ein Drittel des Wohnungseigentumswertes vertreten, einberufen werden.
Wichtig ist, dass Wohnungseigentümergemeinschaften und/oder Bauträger ihre Satzungen (Covenants, Covenants, Conditions & Restrictions – Gemeinschaftsordnungen, Vereinbarungen, Bedingungen und Beschränkungen) nicht mehr ändern müssen, um virtuelle Versammlungen zu ermöglichen, sofern ihre Statuten Versammlungen generell zulassen – das neue Gesetz schafft den Rahmen. Dennoch empfiehlt es sich, die internen Regelungen zu überprüfen und zu aktualisieren, um Einheitlichkeit und Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Diese Änderung ist besonders wichtig für ausländische Eigentümer, die zwischen verschiedenen Ländern pendeln oder dauerhaft im Ausland leben. Sie können nun ihr Stimmrecht ausüben, sich informieren und bei der Verwaltung ihrer Eigentumswohnung in Costa Rica mitbestimmen, ohne reisen zu müssen. Auch für die Hausverwaltung ist dies eine praktische Neuerung, da sie die Abläufe vereinfacht und eine breitere Beteiligung von Bewohnern und Investoren ermöglicht.
Mit größerer Flexibilität geht natürlich auch der Bedarf an geeigneten Verfahren einher. Wohnungseigentümergemeinschaften oder -verwalter werden daher angehalten, ihre Teilungserklärungen zu überprüfen, die korrekte Protokollierung virtueller Sitzungen sicherzustellen und zuverlässige Technologien einzusetzen, um Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Für im Ausland lebende Costa Ricaner, die dort Immobilien besitzen, bedeutet diese Reform eine lang ersehnte Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts – eine Modernisierung, die den heutigen Lebens- und Kommunikationsprozessen in Wohnungseigentümergemeinschaften Rechnung trägt. Ob in San José, New York, Los Angeles oder irgendwo anders auf der Welt: Sie können nun von überall aus an Ihrer nächsten Eigentümerversammlung teilnehmen.
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