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Bau-Costa-Rica-Genehmigung-Rechtsprozess-Schritt-für-Schritt

Unser letztes LegalEase-Artikel in der Howler-Ausgabe vom Mai 2021 konzentrierte sich auf die Grundlagen eines Immobilienkaufs im Paradies. Diesen Monat werfen wir einen Blick auf die erforderlichen Steuern. Der Immobilienkauf in Costa Rica unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von dem, was in den USA, Kanada und anderen „Heimatländern“ üblich ist. Diese Artikel sollen einen grundlegenden Überblick geben.

 

Erforderliche Steuern

  • Grundsteuer und Müllabfuhrgebühr

Die Grundsteuer beträgt 0.25 % des Kaufpreises oder des eingetragenen Wertes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Gebühr für die Müllabfuhr beträgt 200 USD pro Jahr. 

Diese Steuern sind entweder ein Jahr im Voraus oder vierteljährlich an die Gemeinde zu zahlen, in der die Immobilie registriert ist. Der Fälligkeitstermin für das erste Quartal ist jeweils der 31. März.

  1. Luxussteuer zu Hause 

Die Eigenheim-Luxussteuer gilt nur für Häuser, Eigentumswohnungen oder Wohnungen ab einem bestimmten Bauwert, der jedes Jahr angepasst wird. Der aktuelle Mindestbetrag für 2021 beträgt 133,000,000 ₡ oder 240,000 USD.

Der Fälligkeitstermin ist jedes Jahr der 15. Januar. 

Zusätzlich zur jährlichen Steuerzahlung müssen die jeweiligen Hausbesitzer das genannte Formular ausfüllen „Formulario Único de Inscripción, Declaración y Pago Impuesto Solidario para el Fortalecimiento de Programas de Vivienda, Gesetz Nr. 8683, alle drei Jahre. Der nächste Bewertungstermin für die Einreichung dieses Formulars wird im Jahr 2022 sein.

  • Jährliche Körperschaftsteuer

Gesetz 9428: Die Steuer auf juristische Personen gilt für Eigentümer von Immobilien, die bei einer Körperschaft registriert sind. Der Steuerbetrag ist für inaktive Unternehmen festgelegt und beträgt derzeit 120 USD. Für aktive Unternehmen gilt abhängig von ihrem Bruttoeinkommen ein progressiver Satz, der derzeit maximal 380 US-Dollar beträgt. Diese Beträge werden jedes Jahr angepasst.

Der 31. Januar ist der jährliche Fälligkeitstermin für die Körperschaftsteuer.

Siehe den Zeitschriftenartikel.

Genießen Sie die audiovisuelle Geschichte!

2. Kapitalertragssteuer

Mit dem Gesetz 9635 wurde eine Kapitalertragssteuer von 15 % eingeführt, die für alle Kapitalerträge und Immobilien gilt. 

Ein Kapitalgewinn entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert eines Vermögenswerts zum Zeitpunkt des Kaufs und dem Wert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt des Verkaufs. Liegt ein Gewinn vor, ist der Wert also positiv, muss dieser Betrag mit 15 % besteuert werden.

Kaufpreis + Wert der getätigten Investitionen und Verbesserungen – Verkaufswert x 15 % = zu zahlende Kapitalertragssteuer

Das Gesetz sieht vor drei Ausnahmen auf die erforderliche Kapitalertragssteuer von 15 %.

  • Am 1. Juli 2019 trat eine einmalige Befreiung für Immobilieneigentümer in Kraft, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Eigentümer einer Immobilie waren. Für diese einmalige Befreiung zahlt der Verkäufer 2.25 % des Bruttoverkaufspreises.

Verkaufspreis x 2.25 % = zu zahlende Kapitalertragssteuer

  • Der Verkauf des Hauptwohnsitzes/der Hauptwohnung ist und bleibt immer von Kapitalerträgen befreit. Für diese Zwecke ist laut Gesetz „der Hauptwohnsitz das Eigentum, dessen Hauptzweck darin besteht, als Unterkunft, Schutz und Zuhause zu dienen, in dem die Eigentümer wohnen“. 
    • Wenn die Immobilie jedoch Eigentum eines ausländischen Unternehmens und/oder einer Person ohne Wohnsitz in Costa Rica ist, die als „nicht ansässige Person“ bezeichnet wird, verlangt das Gesetz, dass der KÄUFER 2.5 % des Kaufs und Verkaufs zurückhält Kaufpreis der Immobilie, um sicherzustellen, dass die Kapitalertragssteuer gedeckt und bezahlt ist.

      Verkaufspreis x 2.5 % = Einbehalt für die zu zahlende Kapitalertragssteuer

Costa-ricanische Unternehmen (entweder eine SA oder eine SRL), die ordnungsgemäß im nationalen Register eingetragen sind, gelten als in Costa Rica „ansässig“, solange ihr rechtmäßiger Wohnsitz (Sitz der Gesellschaft) oder Geschäftssitz (domicilio steuerlich) liegt in Costa Rica.

Der Verkauf von Gewerbe- oder Anlageimmobilien erfordert die Zahlung der Kapitalerträge und die Vorlage des entsprechenden Steuerformulars D-162, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Dieses Formular muss vom Verkäufer vor den ersten 15 natürlichen Kalendertagen des Monats nach dem Kaufabschlussdatum eingereicht und bezahlt werden.

Wir stehen Ihnen für Ihre Immobilienfragen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@gmattorneyscr.com

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