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Für jeden Eigentumswohnungskomplex in Costa Rica gibt es eine Reihe von Satzungen, die als Covenants, Conditions and Restrictions (CC&Rs) bekannt sind und die Regeln, Vorschriften, Abgaben, Rechte und Pflichten der Eigentümer von Eigentumswohnungen festlegen.

Die Homeowner's Association (HOA) besteht aus Einzelpersonen, die Eigentumswohnungen besitzen, die auf ihren eigenen Namen oder bei einer costa-ricanischen Gesellschaft registriert sind.

Sofern in den CC&Rs nicht anders angegeben, sollte es eine jährliche Hauptversammlung der HOA geben, um über relevante Angelegenheiten für den Komplex abzustimmen, wie z. B. das Jahresbudget, die Ernennung oder Erneuerung des HOA-Verwalters, monatliche HOA-Gebühren und Sonderveranlagungen.

Vor der HOA-Sitzung sollten die Eigentümer innerhalb der in den CC&Rs festgelegten Frist mit einer vorgeschlagenen Tagesordnung der zu besprechenden und abzustimmenden Angelegenheiten benachrichtigt werden.

Für Eigentumswohnungen, die einer Kapitalgesellschaft gehören, müssen die Vertreter der HOA-Versammlung einen gültigen Ausweis und eine rechtliche Bescheinigung (personería jurídica) mitbringen, die ihre Rechtsfähigkeit und Stimmbefugnis im Namen ihrer Kapitalgesellschaft bestätigt.

Die Personeríia juríidica muss frühestens 30 Tage nach dem Datum der HOA-Sitzung datiert sein und entweder vom nationalen Register oder von einem Notar in Costa Rica ausgestellt werden und alle rechtlichen Stempel und Siegel enthalten.

Hausbesitzer, die nicht an der HOA-Sitzung teilnehmen, können eine Person mit einer Sondervollmacht (POA) oder einer vollständigen Vollmacht benennen, die in ihrem Namen anwesend ist und abstimmt. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der POA ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Gesetzen Costa Ricas ausgeführt wird. (Weitere Informationen finden Sie im LegalEase-Artikel in der Novemberausgabe 2017 von Howler.)

Bedenken Sie, dass nicht alle „gesetzlichen Vertreter“ eines Unternehmens in Costa Rica über ausreichende Kapazitäten und Befugnisse verfügen, um einen POA zugunsten eines Dritten erteilen zu können.

Sie verfügen möglicherweise selbst über eine vollständige Vollmacht, sind jedoch nicht in der Lage, diese einer anderen Person zu gewähren. Diese Fähigkeit kann und muss vor dem nationalen Register unter Angabe des Firmennamens und der ID-Nummer überprüft werden.

Eigentumswohnungseigentümer/gesetzliche Vertreter von Unternehmen, die sich außerhalb von Costa Rica befinden und nicht an der HOA-Sitzung teilnehmen, haben die Möglichkeit, einen POA über die Unternehmensbücher des costaricanischen Unternehmens auszuführen, dem die Eigentumswohnung gehört.

In diesem Fall müssen 100 Prozent der Anteilseigner der Gesellschaft, der die Eigentumswohnung gehört, ein Vollmachtsschreiben (Carta-Poder) unterzeichnen, in dem sie ihren Anwalt oder eine bestimmte Person ermächtigen, eine außerordentliche Hauptversammlung ihrer Gesellschaft abzuhalten, um über die POA-Genehmigung abzustimmen. Das Sitzungsprotokoll muss von einem Notar „protocolización del acta“ transkribiert, unterzeichnet und beglaubigt werden, um den POA für die HOA-Sitzung auszuführen.